Das Bootfahren, auch Surfen und Stand-up-Paddling auf der Isar ist im Stadtgebiet München in folgenden Bereichen erlaubt:
- von Süden aus ab dem Wehr Großhesselohe bis 100 Meter nach der Thalkirchner Brücke mit Ausnahme des Wehrs und der Floßrutsche an der Marienklause (siehe Allgemeinverfügung vom 3. April 2020)
- im Norden von der Max-Joseph-Brücke bis 200 Meter vor das Oberföhringer Wehr
Das Bootfahren (auch Surfen und Stand-up-Paddling) auf dem Isarkanal ist auf folgenden Strecken erlaubt:
- von Süden aus nach dem Wehr Großhesselohe bis kurz vor der Abzweigung des Werkkanals in die Floßgasse am Flößerdenkmal. Beachten Sie die Gefahrenschilder vor Ort. Es besteht Lebensgefahr an der Abzweigung. Vor Einfahrt in die Floßgasse befindet sich am linksseitigen (westlichen) Ufer eine Ausstiegsstelle. Nach der Floßgasse können Boote unterhalb wieder in den Floßkanal eingesetzt werden. Die Einfahrt in die Floßgasse erfolgt auf eigene Gefahr! Es besteht Lebensgefahr! Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Flößen!
- unterhalb der Abzweigung in die Floßgasse bis zum Auslauf der Floßlände an der Zentralländstraße. Das Landungsbecken der Floßlände darf bei Floßbetrieb nur zur Durchfahrt bis zum Ende des Erlaubnisbereiches, nicht aber zu Übungszwecken benutzt werden.